Allgemeine Geschäftsbedingungen der AESU-Software GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen
1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Vermittlungen, Informationen und Angebote zwischen dem Kunden und der

aesu-software GmbH
Salzburger Straße 26
A-8940 Liezen (AESU),

erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von AESU ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Dritten widerspricht AESU hiermit ausdrücklich. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch AESU gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3. Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen AESU und dem Kunden ist der von AESU angenommene Auftrag, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden.
1.4. Der Kunde ist für die Bereitstellung seiner eigenen Infrastruktur für den Zugang ins Internet verantwortlich und trägt die Kosten des Zugangs über die öffentlichen Netze zum Transaktions-Server von AESU.
1.5. Voraussetzung für die Nutzung des AESU-Service durch den Kunden ist, dass dieser entsprechenden Verträge mit den einzelnen Herausgebern, Anbietern oder Betreibern (samt Lizenznehmern) von Zahlungsmitteln bzw. –Systemen („Finanzdienstleister“) abschließt bzw. abgeschlossen hat.

2. Vertragsgegenstand
2.1. AESU stellt dem Kunden ein Zahlungsservice zur Verfügung, mit dem er Finanzdaten, die er über seine E-Commerce-Seite oder mit anderen manuellen oder automatischen Fernabsatzsystemen erhalten hat, empfangen, verwalten sowie an die Finanzdienstleister senden kann, die er für die Abwicklung der Zahlungen ausgewählt hat, sofern diese Auswahl verfügbar und mit dem AESU-Service vereinbar ist.
2.2. Zweck und Inhalt des AESU-Service ist ausschließlich die Bereitstellung des in Artikel 2.1. näher definierten Zahlungsservice unter Ausschluss aller sonstigen mit dem Verkaufsprozess des Kunden zusammenhängenden geschäftlichen oder funktionalen Aspekte, wie beispielsweise der Erstellung und des Hostings des Produktkatalogs, der Lieferung von Waren oder der finanziellen Abwicklung der Transaktionen des Kunden.
2.3. Als Transaktion im Sinne der im Bestellformular angegebenen, von AESU gegenüber dem Kunden abrechenbaren Transaktionen, werden alle Anforderungen zur Feststellung der Durchführbarkeit eines Zahlungsvorgangs (insbesondere Vorautorisierung, Storno, Gutschrift, Rückbuchung und Alias-Erstellung) definiert, welche vom Rechnersystem des Kunden an das Rechnersystem der AESU übermittelt werden, unabhängig vom Ergebnis dieser Feststellung. AESU protokolliert in Ihrem System sämtliche solche Anforderungen, stellt diese Protokolle dem Kunden über geeignete technische Schnittstellen zur Verfügung und rechnet aufgrund dieser Protokollsätze mit dem Kunden ab.

3. Vertragsdauer und Beendigung
3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AESU kommt durch Annahme des AESU Angebots durch den Kunden zustande. AESU behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen über die Aktivierung eines AESU-Kontos zu entscheiden.
3.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis für eine feste Laufzeit von 36 Monaten ab Liveschaltung des AESU Produktiv-Kontos („Stichtag“, ersichtlich im AESU Backend) geschlossen. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahrs verlängert sich der Vertrag automatisch und zu gleichen Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht bis spätestens 3 Monate vor dem Stichtag schriftlich und per Einschreiben oder per Fax das Vertragsverhältnis gekündigt hat, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich ist.
3.3. Das Vertragsverhältnis kann jedoch jederzeit fristlos, kostenfrei und ohne Entschädigungszahlung von jeder der beiden Parteien aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB, bei Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung, oder mit Eröffnung eines Ausgleichs-, Konkursoder Vorverfahrens über das Vermögen des Kunden, mit sofortiger Wirkung aufgelöst und die Bereitstellung jeglicher Dienstleistung eingestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde von AESU bereitgestellte Programme ohne schriftliche Zustimmung von AESU verändert oder an Dritte weitergibt, oder wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hat.
3.4. Bestehende Verpflichtungen des Kunden werden durch eine Kündigung nicht berührt und sind zu erfüllen, insbesondere bleibt die Pflicht zur Bezahlung der erbrachten oder beauftragten Leistungen unverändert bestehen.
3.5. AESU kann das Vertragsverhältnis jederzeit schriftlich (wozu auch ein Fax oder ein per E-Mail übermittelter, unterschriebener Brief zählt) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

4. Pflichten und Garantien des Kunden
4.1. Für die Anbindung des Kunden an die Schnittstelle der AESU sowie für die eigene Infrastruktur hat der Kunde auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Sorge zu tragen, insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Infrastruktur (zB Server, Speicherplatz) und Anschlüsse (zB für Datenleitungen) zur Verfügung stehen. AESU übernimmt für die Anbindung des Kunden an seine Schnittstelle sowie für dessen Infrastruktur keine Verantwortung.
4.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Infrastruktur geeignet ist, das Routen von Transaktionen zu AESU zu ermöglichen. Er hat die von ihm verwendete Software stets rechtzeitig und ordnungsgemäß zu warten oder warten zu lassen und trägt dafür Sorge, dass jeweils die aktuellsten technischen Spezifikationen der AESU verwendet werden und er im Einzelfall erteilte Anweisungen der AESU einhält. Darüber hinaus hat er für Sicherheitskopien der bei ihm anfallenden Daten zu sorgen, soweit ihm dies erlaubt ist.
4.3 Der Kunde hat die Zugangsdaten (zB Passwort, Benutzername, Username) sowie allfällig sonstige Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Er darf niemanden, auch nicht Mitarbeitern der AESU, diese Zugangsdaten zur Kenntnis bringen. AESU empfiehlt dem Kunden, AESU unverzüglich zu verständigen und eine Deaktivierung der Möglichkeit, Zahlungstransaktionen in seinem Webshop durchzuführen, zu veranlassen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass die Zugangsdaten (Passwort, Benutzername, Username) oder sonstige Passwörter Dritten in irgendeiner Weise bekannt geworden sind.
4.4 Gibt der Kunde die Zugangsdaten (Passwort, Benutzername, Username) an Dritte weiter und/oder deaktiviert der Kunde sein Konto nicht, so haftet er AESU für sämtliche aufgrund dessen verursachter Schäden.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, die von AESU erbrachten Leistungen bestimmungsgemäß zu nutzen und bei der Nutzung Handlungen zu unterlassen, die das Gesamtsystem, AESU, andere Nutzer und/oder Dienstleister schaden oder gefährden könnten. Unter eine bestimmungsgemäße Nutzung fällt auch die Einhaltung aller Hinweise, Empfehlungen und ähnliche Informationen, die AESU auf ihrer Homepage, in Bedienungs- und Installationsanleitungen und/oder sonstigen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen erteilt.
4.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherheitsstandards seiner Infrastruktur am aktuellen Stand der Technik zu halten und auch seine Erfüllungsgehilfen zu diesem Standard zu verpflichten, insbesondere aktuelle Virenprogramme zu installieren sowie organisatorische und technische Maßnahmen gegen Datenmissbrauch zu treffen.
4.7. Der Kunde verpflichtet sich, AESU sämtliche Unterlagen, Daten, Dateien, Informationen, Dokumente und sonstige Materialien, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der AESU benötigt werden, rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei sowie in einem gängigen Format zu übermitteln.
4.8. Der Kunde verpflichtet sich, AESU auf deren Verlangen unverzüglich vollständige Angaben zu der Art und Nutzung der von AESU erbrachten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss der Kunde angeben, unter welchen Domains, Subdomains und/oder Unterseiten die Leistungen der AESU eingebunden werden.
4.9. Soweit Änderungen in einem Vertragsverhältnis des Kunden mit Dritten (zB Finanzdienstleistern) eintreten, die das Vertragsverhältnis zwischen AESU und dem Kunden beeinflussen können, hat der Kunde dies AESU unverzüglich mitzuteilen. AESU wird diese Änderungen - soweit möglich - berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist der Kunde verpflichtet, bis zum Ende der Vertragsdauer die vereinbarten Entgelte zu leisten.

5. Softwarelizenz und sonstige geistige Eigentumsrechte
5.1. AESU gewährt dem Kunden je nach gewähltem Leistungspaket und innerhalb der Grenzen der Bestimmungen des Kundenvertrags, d.h. insbesondere nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts, ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an (1) der auf der AESU-Website bereitgestellten Software und (2) allen mit dem AESU-Service verbundenen geistigen Eigentumsrechten, soweit dies für die Einrichtung und Verwaltung seines AESU-Kontos unbedingt notwendig ist. Der Kunde akzeptiert die Einräumung dieses Nutzungsrechtes.
5.2. AESU behält sich das Recht vor, die Software jederzeit anzupassen, dem Kunden eine neue Version zur Verfügung zu stellen oder die Funktionen und Eigenschaften der Software zu verändern.
5.3. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen AESU bzw. dessen Lizenzgebern zu. Werden Marken, Firmen- oder Produktbezeichnungen oder ähnliches in Schriftstücken, Medien oder Verträgen von AESU erwähnt, so dient dies nur zur Information. Die jeweiligen Rechte der Inhaber bleiben davon unberührt.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich: (1) die von AESU bereitgestellte Software weder ganz noch auszugsweise zu kopieren, zu dekompilieren oder anzupassen; (2) die Software nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch AESU an Dritte abzutreten, zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, zu verpfänden oder mit Dritten zu tauschen, Dritten anderweitig zur Verfügung zu stellen oder das AESU-Service für Dritte zu nutzen. Im Falle einer Veräußerung, Fusion, Spaltung oder eines anderen besonderen oder allgemeinen Übertragungsvorgangs, muss dies der AESU schriftlich mitgeteilt werden und muss AESU der Nutzung zustimmen. Verweigert AESU die Zustimmung, werden dem Kunden die Gründe hierfür mitgeteilt und ist AESU berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung aufzulösen. (3) das AESU-Service oder die Software nicht im Rahmen eines File-Sharing-Dienstes im Internet verfügbar zu machen; (4) Hinweise auf das Copyright oder jedes andere Eigentumsrecht an der Software oder Aesupay nicht zu entfernen oder abzuändern; (5) die Software oder das AESU-Service nicht für andere Zwecke zu nutzen, als im Rahmen des Kundenvertrags mit AESU vereinbart.
5.5. Der Kunde erkennt zudem an, dass die gesamte Dokumentation von AESU, die unter anderem über die Option „Support“ des AESU-Kontos heruntergeladen werden kann, alleiniges Eigentum von AESU ist und bleibt. Diese Dokumentation ist durch das Urheberrecht von AESU geschützt. Sie darf ausschließlich im Rahmen des Kundenvertrags verwendet werden. Ihre vollständige oder auszugsweise Übertragung, Verbreitung oder Vervielfältigung ist ebenso wie die vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung ihres Inhalts oder ihre Nutzung zu anderen Zwecken ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AESU ausdrücklich untersagt.

6. Hosting durch AESU
6.1. AESU stellt das Hosting und den Betrieb des AESU-Service in der von AESU für das Hosting des AESU-Kontos frei gewählten Hardware- und Softwareumgebung sicher.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, AESU unverzüglich und umfassend über alle Umstände oder Fakten im Zusammenhang mit dem Hosting zu informieren, die eine Klage, Beschwerde oder Anzeige eines Dritten gegen AESU nach sich ziehen könnten.
6.3. AESU darf alle zum Hosting und Schutz des AESU-Kontos notwendigen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Sicherheitskopien dessen Inhalts erstellen. In diesem Zusammenhang ist AESU verpflichtet, die Auflagen der Finanzdienstleister zu beachten.
6.4. Der Kunde stellt eine eigenverantwortliche und zweckmäßige Verwaltung seines AESU-Kontos sicher. AESU oder die Mitarbeiter von AESU haften nicht für etwaige Verluste oder Schäden (wie z.B. Betriebsverlust, Datenverlust, etc.), die dem Kunden durch eine von ihm selbst oder Dritten durch absichtliche oder unabsichtliche Änderungen verursachte Funktionsstörung von AESU-Service entstehen. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen durch AESU selbst und durch die Mitarbeiter von AESU oder aufgrund und in Übereinstimmung mit ausdrücklichen Anweisungen von AESU vorgenommen wurden.
6.5. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Verwaltung seines AESU-Kontos und haftet für die Auswahl und Verwaltung seiner Zugangsdaten (z.B. PSPID) und der zugehörigen Passwörter.
6.6. Der Kunde trägt die alleinige und volle Haftung, wenn infolge Betrugs oder Fahrlässigkeit bei der Benutzung seines AESU-Kontos oder eines seiner Bestandteile (z.B. PSPID oder Passwort) anderen Besitzern eines AESU-Kontos ein Schaden entsteht. Die Logdateien von AESU, die den Zugriff auf die AESU-Server aufzeichnen, sind hierfür maßgeblich. Der Kunde stellt AESU in diesem Fall frei von jeglichen Forderungen Dritter wegen eines erlittenen Schadens beispielsweise durch Unterbrechung oder Erschwerung des Zugriffs auf das AESU-Konto.

7. Nutzung, Haftung, Garantien, Verpflichtungen
7.1. Der Kunde erkennt an, dass (1) es nach dem derzeitigen Stand der Technik unmöglich ist, eine lückenlose Sicherheit der über das offene Internet ausgetauschten Daten zu gewährleisten und (2) durch die weltweite Nutzung des Internets verschiedene Rechtsordnungen berührt sein können und er das daraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Risiko der Nutzung alleine trägt und (3) folglich für die Sicherheit der Daten, die er über das Internet überträgt, seinerseits haftet.
7.2. Da die Abwicklung von Online-Zahlungen eine gewisse Komplexität mit sich bringt und unter Beteiligung zahlreicher Parteien stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass AESU nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von AESU liegen, also insbesondere in dem von AESU selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von AESU, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von AESU realisieren. Insbesondere haftet AESU nicht für Schäden durch (Verbindungs-)Fehler, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von AESU liegt (z.B. Fehler auf Seiten des Akzeptanzpartners, der Internetverbindung, etc.).
7.3. AESU tritt ausschließlich als technischer Vermittler zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Kunden, den Endkunden und den Finanzdienstleistern auf. Die Zahlungen selbst erfolgen direkt von den Finanzdienstleistern an den Kunden, ohne dass AESU Einfluss auf den Zahlungsvorgang oder die dabei übermittelten Informationen hat. Die Modalitäten dieser Zahlungen werden in den Akzeptanzverträgen geregelt, die direkt zwischen dem Kunden und den Finanzdienstleistern geschlossen werden. AESU kann daher nicht für Fehler bei der Ausführung der Zahlungen selbst haftbar gemacht werden.
7.4. Sofern nicht durch andere Bestimmungen der AGB eine Haftung überhaupt ausgeschlossen wird, richtet sich die Haftung nach den nachfolgenden Bestimmungen. AESU haftet nur für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige eigene Handlung von AESU entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche gegen AESU und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Systemausfällen, Schäden durch Sabotage, Schäden durch unautorisierte Zugriffe durch Dritte und außervertraglicher (deliktischer) Haftung, fehlerhafter, verzögerter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung, positive Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch AESU oder die Erfüllungsgehilfen von AESU grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. AESU übernimmt keine Haftung für Eingabe- und/oder Übertragungsfehler. AESU haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die durch eine missbräuchliche Nutzung des AESU-Service entstehen. Weiters ist eine Haftung von AESU für Schäden ausgeschlossen, die auf eine unsachgemäße Nutzung des AESU-Service, oder auf Nutzung der von AESU in Verbindung mit einem anderen Computerprogramm, für das AESU-Service nicht entworfen worden ist, zurückzuführen sind. Unbeschadet des Vorstehenden ist unter allen Umständen eine Haftung von AESU für entgangene Gewinne, entgangene Verträge, Gebrauchsbehinderung, Datenverlust, Folgeschäden oder mittelbare Schäden des Kunden ausgeschlossen.
7.5. Darüber hinaus ist eine Ersatzpflicht von AESU betragsmäßig auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit 100% des innerhalb der letzten 3 Monate vor dem anspruchsbegründenden Ereignis vom Kunden bezahlten Entgelts hinsichtlich dessen AESU eine Haftung trifft begrenzt, sofern nicht AESU oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben. Ein Ersatz von darüberhinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
7.6. Soweit AESU technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von AESU geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7.7. AESU ist, sofern kein Service Level Agreement („SLA“) abgeschlossen wurde, nicht verpflichtet, bestimmte Service-Parameter einzuhalten. Für qualitative Servicemängel haftet AESU daher nur bei Abschluss eines SLA. Der Umfang der Haftung bestimmt sich in diesem Fall nach der ausdrücklichen Regelung im SLA.
7.8. AESU haftet nicht für vom Kunden oder Dritten erlittene Schäden, die auf höhere Gewalt oder ein Ereignis zurückzuführen sind, auf das AESU keinerlei Einfluss hat.
7.9. AESU haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für die über Ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.
7.10. Der Kunde stellt AESU von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich Ansprüchen von Kunden des Kunden.
7.11. Ein etwaiger Schadenersatz- oder sonstiger Anspruch gegenüber AESU ist bei sonstigem Verfall binnen acht Wochen nach dem anspruchsbegründenden Ereignis schriftlich per Einschreiben anzuzeigen und muss vom Kunden innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8. Gewährleistung
8.1. AESU leistet Gewähr für das uneingeschränkte Recht die Dienstleistung zu verwenden sowie dafür, dass die Dienstleistung, die durch AESU geliefert wurde, mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Maßstäben erbracht wurde.
8.2. AESU leistet keine Gewähr dafür, dass die zur Verfügung gestellte Applikation allen Anforderungen des Kunden genügt, für die Zwecke des Kunden wirtschaftlich oder technisch brauchbar ist, in der vom Kunden getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet, die Applikation ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Applikationsfunktion beschränkt.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung bzw. Leistung unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind AESU längstens binnen fünf Werktagen ab Empfang der Lieferung bzw. Leistung unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich (wozu auch Telefax oder E-Mail zählen) mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Entdeckung wie vorstehend anzuzeigen. Das Risiko der Übermittlung der Mängelrüge trägt der Kunde. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang bei AESU abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, ausgeschlossen.
8.4. Die Gewährleistungsfrist für die Applikation und/oder erbrachte Leistung(en) beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. Gewährleistungsansprüche müssen binnen zwölf Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden. Der Regress gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.5. Im Falle eines rechtzeitig und schriftlich gerügten Mangels erfüllt AESU Gewährleistungsansprüche des Kunden nach eigener Wahl entweder durch Verbesserung (Reparatur), Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen.
8.6. Für sämtliche von AESU vermittelten Leistungen Dritter bestehen sowohl ein gänzlicher Gewährleistungs- als auch ein Garantieausschluss seitens AESU.
8.7. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung oder Gebrauch durch den Kunden oder Dritte, Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter, durch Nicht-Einhaltung von Lager-, Installations-, Betriebs- oder Umgebungsvorschriften der AESU (insbesondere Abweichungen von den von AESU bereitgestellten Implementierungsleitfäden) sowie mangelhafte Wartung verursacht wurden. AESU haftet nicht für Applikationen, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden.
8.8. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Für das ursprüngliche Programm lebt die Gewährleistung dadurch nicht wieder auf.

9. Vermittlung von Informationen und Dienstleistungen
9.1. Soweit AESU lediglich Informationen oder Dienstleistungen Dritter an den Kunden vermittelt, kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. AESU trifft diesbezüglich keinerlei Rechte und Pflichten, insbesondere nicht aufgrund von Haftungs- und/ oder Gewährleistungsansprüchen. Der Kunde hat sich selbständig und in eigener Verantwortung über den jeweiligen Dritten, insbesondere dessen AGB, zu informieren.
9.2. AESU behält sich vor, in geeigneter Weise auf der Website von AESU auf von Dritten angebotene Leistungen hinzuweisen, ohne dass AESU diesbezüglich eine Verpflichtung trifft oder Ansprüche aus einer unvollständigen oder unrichtigen Kennzeichnung abgeleitet werden können.

10. Termine
10.1. AESU bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zum Rücktritt, wenn er AESU schriftlich eine Nachfrist von mindestens 13 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens des Kunden.
10.2. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Kunden bzw. durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von AESU nicht zu vertreten und können demzufolge nicht zum Verzug von AESU führen.
10.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die AESU die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (insbesondere der Clearingstellen von Kreditkartenorganisationen und ähnlichen Unternehmen und Organisationen), Viren oder andere Störungen, die durch den unerlaubten Zugriff auf die Software oder die AESU-Website oder durch eine Form des „Hackens“ oder der Datenpiraterie (insbesondere DOS-Attacken) verursacht werden, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von AESU oder deren Unterlieferanten, bzw. bei den von AESU autorisierten Betreibern eintreten – hat AESU auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Diese Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigen AESU unter Ausschluss jeglicher Ansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüchen) des Kunden, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als 13 Tage, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.

11. Preise und Zahlungen
11.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
11.2. AESU kann die Preise aufgrund von wirtschaftlichen Umständen, auf die AESU keinen Einfluss hat, die aber die Aufrechterhaltung der bisherigen Preise unmöglich machen, nach Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten einseitig erhöhen. Die Preiserhöhung gilt nur für die von AESU nach Ablauf der dreimonatigen Frist erbrachten Leistungen. Allerdings kann der Kunde während dieser dreimonatigen Frist den Vertrag mit AESU kostenlos auflösen, diese Auflösung wird erst nach Ablauf der oben genannten dreimonatigen Frist wirksam.
11.3. Transaktionsjahrespakete sind 12 Monate gültig. Bei vorzeitigem Verbrauch der Transaktionen kann der Kunde neuerlich ein Transaktionsjahrespaket erwerben, welches wiederum 12 Monate ab Bestellung gültig ist. Sollte der Kunde das alte Transaktionspaket vor der Neu-Bestellung aufgebraucht haben, so werden die darüber hinaus verbrauchten Transaktionen vom neuen Transaktionsjahrespaket abgezogen. Sollte der Kunde nach Überschreitung des Transaktionsjahrespakets kein weiteres erwerben, so werden ihm die darüber hinaus verbrauchten Transaktionen mit jeweils € 0,50 verrechnet zuzüglich einer monatlichen Basisgebühr von € 25,- für die restliche Vertragsdauer (siehe Artikel 3.2.).
11.4. Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Entgelte, Gebühren und Tarife.
11.5. Sofern der Kundenvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, sind die von AESU ausgestellten Rechnungen nach Erhalt prompt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde eine Mahnung. Ab der zweiten Mahnung werden ohne weitere Vorankündigung automatisch € 40,- Mahngebühren verrechnet (§ 458 UGB).
11.6. Bei erheblichem Zahlungsverzug, d.h. einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen nach Fälligkeit der Rechnung, wird ein Mahnverfahren/Gerichtsverfahren eingeleitet. In diesem Fall kann AESU das AESU-Konto des Kunden auch ohne Vorankündigung auflösen, wobei dadurch entstandene Kosten und Inkassokosten vollständig vom Kunden zu tragen sind und diesem in Rechnung gestellt werden. In jedem Fall werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnungen berechnet (§ 456 UGB). Die Zinsen werden sowohl vor als auch nach einem eventuellen Gerichtsurteil taggenau berechnet. AESU ist nicht verpflichtet ein Mahnverfahren durchzuführen.
11.7. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
11.8. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, jeweils jährlich im Voraus zu bezahlen.
11.9. Laufende Entgelte unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex 2013. Wird der Verbraucherpreisindex 2013 nicht mehr geführt, so gilt der diesem am nächsten kommende aktuelle Verbraucherpreisindex.
11.10. Die Entgelte inkludieren nicht die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen vom Kunden zu den Einrichtungen der AESU.
11.11. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Bereitstellung der Dienstleistung bzw. Vertragserfüllung durch AESU. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist AESU nach vorheriger Mahnung berechtigt, jegliche Leistung nach schriftlicher Verständigung an den Kunden bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Summe auszusetzen, insbesondere Internet-Seiten vom Abruf zu sperren und dem Kunden zur Verfügung gestellte Passwörter eigenmächtig zu ändern oder zu sperren, oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Alle damit verbundenen Kosten, Schäden und ein allfälliger Verdienstentgang sind vom Kunden zu ersetzen. Maßnahmen sind solange zulässig, bis die vertraglichen Bedingungen durch den Kunden wieder erfüllt sind.
11.12. Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, die dem Kunden gegenüber AESU zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von AESU nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde.
11.13. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren oder Tarifen infolge von Nichtgebrauch, eingeschränkter Benutzung durch den Kunden, etc.
11.14. Der Kunde stimmt einer Abtretung von Forderungen der AESU gegen den Kunden an Dritte ausdrücklich zu.
11.15. Wenn der Kunde seine Rechnungen mittels Lastschriftmandat bezahlt, dann informiert AESU den Kunden in geeigneter Form (z.B. auf seiner Rechnung) mindestens 2 Werktage vor Abbuchung über den Betrag und das Datum der Abbuchung.

12. Leistung, Entgeltanspruch, Rückvergütung
12.1. AESU ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
12.2. Alle Leistungen von AESU, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von AESU. Alle AESU erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
12.3. Kostenvoranschläge von AESU sind, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, kostenpflichtig. Sie sind unverbindlich, sofern sie kostenlos erstellt werden.
12.4. AESU ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
12.5. Der Kunde erhält Rückvergütungen von AESU nur im Weg einer Gutschrift. Ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AESU im Zeitpunkt der Rückvergütung bereits beendet, so wird AESU einen Saldo zugunsten des Kunden unverzüglich an diesen zur Auszahlung bringen.
12.6. Der Kunde ist verpflichtet, AESU jede Änderung an seiner Website schriftlich mitzuteilen, sofern diese Änderung die Vertragserfüllung seitens AESU beeinträchtigt. AESU versucht innerhalb angemessener Zeit, denselben Leistungsgrad wie vor der Änderung der Website des Kunden wiederherzustellen und ist berechtigt, die dafür anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde auf diese Leistung nicht auf Grund eines gesondert abgeschlossenen Servicevertrages Anspruch hat. Auch wenn diese Umstellungsarbeiten zu einer zeitweiligen Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung der AESU führen, entbindet dies den Kunden nicht von der Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

13. „Plug-ins" und „Links"
13.1 AESU nennt auf ihrer Internetseite www.aesu.com allenfalls Softwarelösungen Dritter zum Anschluss von Web-Shops an die von AESU zur Verfügung gestellte Schnittstelle, sogenannte „Plug-in,", die nicht von AESU entwickelt, sondern von ihr unabhängigen Dritten entwickelt werden. Sollte der Händler ein solches „Plug-in" von der Homepage der AESU herunterladen oder anderweitig in den Besitz des „Plug-in“ kommen, so kommt für dieses kein Vertrag zwischen AESU und dem Händler zustande, sondern nur zwischen dem Händler und dem Dritten, der das „Plug-ln" zur Verfügung stellt. AESU haftet für die von Dritten zur Verfügung gestellten „Plug-in" nicht, insbesondere nicht dafür, dass diese funktionieren, mit ihrer Schnittstelle kompatibel sind, gewartet und/oder weiterentwickelt werden.
13.2 Sofern auf der Internetseite der AESU auf andere Internetseiten verwiesen wird (mittels „Link,"), dient dies nur der Information. AESU haftet nicht für den Inhalt dieser Internetseiten.

14. Datenschutz, Adressänderung, Zustimmung zur E-Mail-Werbung, Kennzeichnung, Geheimhaltung
14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche vom jeweils anderen Vertragspartner erhaltenen Daten, Informationen und Unterlagen, die ihnen übergeben oder in diesem Zusammenhang bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner dürfen diese Daten, Informationen und Unterlagen ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen.
14.2. Davon ausgenommen sind Daten, Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits öffentlich zugänglich sind.
14.3.Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bestimmungen des DSGVO sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
14.4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die vorstehenden Pflichten, insbesondere die Einhaltung der DSGVO, an sämtliche Personen, die sie aufgrund dieses Vertrages berechtigt sind, beizuziehen, und ihre Mitarbeiter zu überbinden.
14.5. Im Falle der Erfüllung dieses Vertrages durch Dritte haben die Vertragspartner zuvor diese Geheimhaltungsverpflichtung dem Dritten zu überbinden.
14.6. AESU hat das Recht, dass auf den im Rahmen von AESU bereitgestellten Internetseiten bzw. auf Internetseiten, die dem Zahlungsprozess zuzurechnen sind, mittels verlinktem Logo (Hyperlink / Banner), im sichtbaren Bereich auf AESU bzw. die AESU und auf Zeichen von Finanzdienstleistern (z. B. Kreditkartenunternehmen) hingewiesen wird, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
14.7. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.

15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1. AESU behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen abzuändern. Diese AGB können im Internet unter www.aesupay.com abgerufen werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Änderungen dieser AGB gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung oder sonstiger Kundmachung der geänderten AGB Widerspruch dagegen erhebt. AESU wird den Kunden in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden durch Hinweis auf der Homepage und/oder per E-Mail bekannt gegeben.

16. Immaterialgüterrechte
16.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Immaterialgüterrechte und das Know-how der AESU und von ihr vermittelten Leistungsanbietern nicht zu verletzen und ausschließlich im Rahmen der mit dem jeweiligen Berechtigten getroffenen Vereinbarungen zu nutzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung und Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften des Urheber-, und Wettbewerbsrechtes sowie des gewerblichen Rechtsschutzes (etwa Marken, Muster und Patentrecht).
16.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Marken, Muster und Logos keinerlei Immaterialgüterrechte dritter Personen berühren oder diese verletzen oder er aber befugt ist, über solche Rechte Dritter zu verfügen.
16.3. Die Kennzeichnung der ihm zustehenden Immaterialgüterrechte obliegt dem Kunden selbst. Er trägt auch das Risiko einer nicht ausreichenden Kennzeichnung.
16.4. Der Kunde verpflichtet sich, AESU von der Inanspruchnahme betreffend seiner das Vertragsverhältnis zu AESU betreffenden Immaterialgüterrechte durch Dritte umgehend zu informieren und hält AESU hinsichtlich sämtlicher durch eine rechtswidrige Inanspruchnahme von Immaterialgüterrechten durch den Kunden resultierenden Ansprüche schad- und klaglos und trägt sämtliche mit der Abwehr derartiger Ansprüche im Zusammenhang stehenden Kosten.

17. Schlussbestimmungen
17.1. Für alle Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen.
17.2. Erfüllungsort für alle Ansprüche gegenüber AESU ist Liezen.
17.3. Sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Liezen als vereinbart. Für Benutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Benutzers oder des Dritten.
17.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht vollstreckbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

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